Seit dem „asozialen Urteil“ gegen Emmely scheint sich in der Arbeitsrechtssprechung ein neuer Trend im Sinne des Grundgesetzes und der humanitischen Tradition in Europa einzupegeln.
WebNews berichtet von einem interessanten Fall, in dem einem Hilfspfleger durch ein Krankenhaus geküdnigt worden ist, er hatte seinen Vorgesetzten beleidigt. Zu dem Eklat kam es bei der obligatorischen Kaffeerunde am Morgen in einem diakonischen Krankenhaus. Der >> Aufforderung seines Vorgesetzten, das morgendliche Kaffeetrinken zu verschieben und mit der Arbeit zu beginnen, beantwortete der Mann so: „Beweg’ selber deinen Arsch, du bist ja auch ein faules Schwein.“<<
Obwohl dann bei einer Aussprache zwei Stunden später die Sachlage sich entschärfte, hat die Krankenhausverwaltung dem 47-jährigen Mann fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht folgte der weisen Anweisung und Rechtslage, Beweise zu sammeln und zu bewerten. Das Krankenhaus hatte jedoch keine Abmahnung ausgesprcohen und der Pfleger hatte die Arbeitsanwesiung auch anschließend umgesetzt.
“Die Juristen begründeten ihr Urteil damit, dass der Hilfspfleger keine besonders grobe Beleidigung ausgesprochen habe. Außerdem habe er die Anweisung befolgt, somit sei die Autorität des Vorgesetzten nicht dauerhaft untergraben worden.“
Beleidigungen sind weiterhin ein Kündigungsgrund, müssen jedoch in der Absicht erfolgen, jemanden zu beleidigen, seine Kompetnez zu untergaben und Abamhnungen müssen wohl auf jeden Fall vorgeschaltet sein.
Das Urteil ist nur zu begrüßen, denn auch ein 47-jähriger Hilfspfleger kann einmal die Nerven verlieren und Mensch sein.






